Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. (PSAgA)

DSC04803Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird stark beansprucht und muss demnach auch hohen Anforderungen genügen. Deshalb ist es notwendig, dass die PSAgA, gemäß der geltenden Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallverischerung und Berufsgenossenschaften, in regelmäßigen Abständen von mindestens einmal im Jahr überprüft werden.

Diese Prüfung und deren Dokumentation ist durch einen Sachkundigen nach DGUV 312-906 (ehemals BGG 906) durchzuführen. Als zertifizierter Sachkundiger nach DGUV 312-906 führe ich die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSAgA durch. Auf Wunsch reinige ich ihre Ausrüstung auch gemäß Herstellervorgabe oder wasche ihre Seile und Gurte mit speziellem Pflegemittel. Ich überprüfe alle Arten von Ausrüstungsgegenständen - von A wie Auffanggurt bis Z wie ZIGZAG.

Die Prüfung ist auch bei ihnen vor Ort möglich. Über den Ablauf und die anfallenden Kosten informiere ich sie gerne telefonisch oder per Mail.